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Mit dem Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb darf ein Entsorgungsunternehmen nur dann werben, wenn es sich einer freiwilligen jährlichen Kontrolle durch eine anerkannte Sachverständigenorganisation (z.B. TÜV/ DEKRA/ LGA ...) unterzieht und nachweist, daß es die strengen gesetzlichen Anforderungen als Entsorgungsfachbetrieb nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz erfüllt.
Zum Öffnen der EFB-Zertifikate benötigen sie den Adobe-Reader - kostenlos erhältlich bei www.adobe.de.
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