Haftung und Verantwortung des Abfallerzeugers sind sehr streng gefasst. Er bleibt selbst nach der Übergabe des Abfalles an den Entsorger in der Pflicht. Die Daten zur Abfallverbringung müssen deshalb nach dem Willen des Gesetzgebers nachvollziehbar, verfügbar, transparent und vollständig sein.
Die Dokumentation des Entsorgungsweges ist z. B. in der Nachweisverordnung geregelt, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen.
Abfallberatung
Das komplexe Regelwerk des Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes
(KrW-/AbfG) mit seinen nachgeordneten Verordnungen sowie das Gefahrgutrecht
erfordern ein umfassendes Wissen im Abfallrecht und verlangen nach neuen
Lösungen. Unsere erfahrenen und kompetenten Mitarbeiter garantieren
professionelle, kundenspezifische Entsorgungskonzeptionen, bei denen die Entsorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen.
Durch Abfallstatistiken können wir zu jeder Zeit die Art und Menge der über
uns entsorgten Abfälle darstellen. Unser Serviceangebot beinhaltet auch die
Erstellung von Abfallbilanzen.