Energiekostenzuschlag – Was ist NEU?
Die veröffentlichte Dieselpreisinformation (Großverbraucher) des BGL dient weiterhin als Markt- und Vergleichsgröße. Da dieser Wert jedoch nur mit Verzögerung veröffentlicht wird, steht er für eine administrativ und systemseitig fristgerechte Abrechnung nicht rechtzeitig als Berechnungsgrundlage zur Verfügung.
Maßgeblich für die endgültige Berechnung des Energiekostenzuschlags ist daher unser durchschnittlicher tatsächlicher Dieseleinkaufspreis.
Nach unseren bisherigen Auswertungen liegt dieser regelmäßig unter dem veröffentlichten BGL-Wert. Die Berechnung erfolgt daher grundsätzlich eher vorsichtig und im Regelfall nicht zu Ihrem Nachteil.
Alle weiteren Details finden Sie hier.
