Inkrafttreten des BEHG und die Folgen!

Wichtige Kundeninformation

Mit Inkrafttreten des BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) wird auch die Abfallwirtschaft in den nationale Emissionshandelssystem einbezogen. Die thermische Behandlung von Abfällen aller Art unterliegt ab dem 01.01.2024 einer CO₂-Besteuerung. Um Abfälle als Brennstoff im Sinne des BEHG in thermischen Behandlungsanlagen einsetzen zu können, müssen Betreiber entsprechender Anlagen durch den Kauf von Erlaubnissen (Emissionszertifikaten) das Recht erwerben, CO₂- zu emittieren. Die Zertifikatspreise werden nach der gesetzlichen Regelung im Jahr 2024 bei zunächst 40,00 € pro Tonne fossilem CO₂-liegen und bis 2026 auf bis zu 65,00 € pro Tonne steigen.

Durch das Einbeziehen von Abfällen in das nationale Emissionshandelssystem und die damit verbundenen Auswirkungen werden wir ab dem 01.01.2024 einen gesonderten CO-Zuschlag auf alle zur thermischen Behandlung anfallenden Abfälle einführen.

CO-Zuschlag   ab 01.01.2024   25,00 €/t

  • Bau und Abbruchabfälle   AVV  17 09 04
  • Gewerbliche Siedlungsabfälle   AVV  20 03 01
  • Gemischte Verpackungen   AVV  19  12  12
  • Sonstige Kunststoffe   AVV  17  02  03
  • Gemischte Verpackungen zur Vorbehandlung   AVV  15 01  06